Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026Fassung 05b17e2b83b3
AnbieterNexly UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „JC Digital“ (nachfolgend „Agentur“), Hasenkamp 35, 25482 Appen, Deutschland, USt-IdNr. DE457281704, jc-digital.eu
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen der Agentur, insbesondere die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeitsoptimierung (SEO/GEO), Hosting, Wartung und Betreuung, Google-Ads-Betreuung sowie Foto- und Videoproduktionen.
Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Sie gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Das Angebot der Agentur und individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen in Textform, (b) das angenommene Angebot, (c) diese AGB, (d) die gesetzlichen Vorschriften.
Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt seines Abschlusses gültig ist. Erteilt der Kunde einen Folgeauftrag, der einen eigenständigen Vertrag begründet (z. B. ein neues Website-Projekt, eine weitere Sprachfassung oder ein zusätzliches Betreuungspaket), gilt für diesen Auftrag die zum Zeitpunkt seines Abschlusses aktuelle Fassung, auch wenn für frühere Verträge eine ältere Fassung gilt. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Angebot verlinkt und unter jc-digital.eu/agb abrufbar. Bereits bestehende Verträge bleiben von späteren Fassungen unberührt (§ 13 Abs. 4).
§ 2 Vertragsschluss
Darstellungen der Agentur auf ihrer Website, in Präsentationen oder Gesprächen sind unverbindlich. Verbindlich ist erst das individuelle Angebot der Agentur.
Jedes Angebot ist bis zu dem darin genannten Datum gültig, ohne abweichende Angabe 30 Tage ab Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur an das Angebot nicht mehr gebunden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer annimmt – entweder über die Annahmefunktion im Online-Angebot oder in Textform (z. B. per E-Mail oder durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots). Die Agentur bestätigt den Eingang der Annahme in Textform.
Wer das Angebot für den Kunden annimmt, versichert, hierzu bevollmächtigt zu sein.
Weicht die Annahme vom Angebot ab, gilt sie als neues Angebot des Kunden, das die Agentur in Textform annehmen kann.
§ 3 Leistungsumfang und Projektablauf
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem angenommenen Angebot einschließlich der dort beschriebenen Leistungspakete (z. B. Website bis 25 Seiten, bis 75 Seiten oder ab 75 Seiten, Sprachfassungen, Karriereseiten, Migration der bisherigen Website einschließlich 301-Weiterleitungen) sowie optionaler Zusatzleistungen (z. B. Foto- und Videotag, weitere Sprachen, Express-Umsetzung). Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet die Agentur nicht.
Website-Projekte verlaufen in folgenden Phasen:
- Kickoff-Workshop
- Strategieplanung – Freigabe 1
- SEO/GEO-Optimierung – Freigabe 2
- Finales Design – Freigabe 3
- Gesamtumsetzung der freigegebenen Ergebnisse zu einer fertigen Website
- Prüfung und Migration – Abnahme
- (Re-)Launch einschließlich Anmeldung bei Google
- Intensiv-Nachbetreuung für 30 Tage ab Livegang
Jede Phase baut auf den freigegebenen Ergebnissen der vorherigen Phase auf. Mit einer Freigabe bestätigt der Kunde, dass das jeweilige Ergebnis Grundlage der weiteren Arbeit sein soll.
Zufriedenheitsgarantie: Die Agentur überarbeitet die Ergebnisse jeder Freigabestufe (Freigabe 1 bis 3) so lange, bis der Kunde zufrieden ist, im Rahmen von bis zu drei Korrekturschleifen je Freigabe. Diese Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Die Zufriedenheitsgarantie ist eine Zusage zum Umfang der enthaltenen Überarbeitungen; sie ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB und begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung noch eine Erweiterung der Haftung nach § 10. Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelte, in Textform übermittelte Rückmeldung des Kunden und deren Umsetzung durch die Agentur.
Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche zu bereits freigegebenen Ergebnissen gelten als Mehraufwand. Gleiches gilt für Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen. Mehraufwand wird nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 120 € netto je Stunde im 30-Minuten-Takt berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist; angefangene 30 Minuten werden voll berechnet. Die Agentur weist den Kunden vor Beginn darauf hin, dass ein Wunsch Mehraufwand auslöst, und nennt auf Wunsch eine Schätzung des Aufwands. Mehraufwand wird nur nach Zustimmung des Kunden in Textform ausgeführt.
Im Angebot genannte Zeitrahmen sind unverbindliche Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart sind. Sie beginnen erst mit dem Kickoff-Workshop und dem Vorliegen der für den Projektstart nötigen Mitwirkungsleistungen des Kunden (§ 4).
Bei vereinbarter Express-Umsetzung verkürzt die Agentur den Zeitrahmen gegen den im Angebot genannten Aufpreis. Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungsleistungen und Freigaben in den dafür abgestimmten kürzeren Fristen erbringt. Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Aufpreis geschuldet, soweit die Agentur die zusätzlichen Kapazitäten bereits eingeplant hat.
Die Agentur erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Sie ist in der Wahl der technischen Mittel frei, soweit das Angebot nichts anderes festlegt, und darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Sie bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form alles zur Verfügung, was für die Leistungserbringung nötig ist, insbesondere Texte, Logos, Bilder, Produkt- und Unternehmensinformationen, Unterlagen zu seinen Leistungen sowie Zugänge zu Domain, bisheriger Website, Hosting, Google-Konten und Analysewerkzeugen.
Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann, sowie eine Vertretung.
Der Kunde prüft vorgelegte Zwischenergebnisse und erteilt die Freigabe oder übermittelt seine Korrekturwünsche gesammelt innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang.
Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, setzt ihm die Agentur in Textform eine weitere Frist von mindestens 7 Werktagen. In dieser Erinnerung weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis nach Ablauf der Frist als freigegeben gilt. Äußert sich der Kunde auch innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Freigabe als erteilt.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich Termine und Zeitrahmen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen.
Die Vergütung wird vorab vollständig oder anteilig berechnet (§ 6 Abs. 2). Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleiben bereits berechnete und gezahlte Beträge geschuldet und werden nicht erstattet. Ruht das Projekt länger als vier Wochen, darf die Agentur zusätzlich einen noch offenen Teil der Vergütung (z. B. den erst bei Abnahme fälligen Restbetrag) berechnen, soweit er auf die bis dahin erbrachten Leistungen entfällt; dieser Betrag wird mit Rechnungsstellung fällig. Den Aufwand für die Wiederaufnahme (z. B. erneute Einarbeitung, Umplanung) kann die Agentur als Mehraufwand nach § 3 Abs. 5 berechnen. Ruht das Projekt länger als drei Monate, kann die Agentur dem Kunden in Textform eine Frist von zwei Wochen zur Mitwirkung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag kündigen; in diesem Fall gilt § 12 Abs. 3. § 642 und § 643 BGB bleiben unberührt.
§ 5 Abnahme
Nach Abschluss der Phase „Prüfung und Migration“ stellt die Agentur dem Kunden die fertige Website auf einer Vorschau- oder Testumgebung zur Abnahme bereit.
Der Kunde prüft die Website innerhalb von 7 Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt festgestellte Mängel in Textform mit.
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel behebt die Agentur im Rahmen der Gewährleistung, in der Regel während der Intensiv-Nachbetreuung.
Die Website gilt als abgenommen, wenn (a) die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder (b) der Kunde die Website auf seine Veranlassung live schaltet oder sie anderweitig produktiv nutzt, ohne zuvor wesentliche Mängel gerügt zu haben.
Abgrenzbare Teilleistungen (z. B. Foto- und Videotag, einzelne neue Seiten im Rahmen der Betreuung) können gesondert abgenommen werden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die vereinbarte Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, mit Auftragserteilung vollständig und im Voraus fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen (z. B. eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung und Zahlung des Restbetrags nach Abnahme) und ein Skonto bei Zahlung des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung (z. B. 3 %) gelten nur, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform festgelegt sind.
Monatliche Leistungen (z. B. Betreuung, Wachstum, Google-Ads-Betreuung) werden jeweils monatlich im Voraus berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Agentur darf Rechnungen elektronisch übermitteln.
Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt es bis zu seinem Widerruf für alle fälligen Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis. Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, gleicht der Kunde den Betrag innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung aus und trägt die dadurch entstandenen Bankgebühren.
Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, darf die Agentur nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Bei laufenden Leistungen darf die Agentur nach Ablauf dieser Nachfrist und mit einer gesonderten Ankündigung von mindestens 7 Tagen in Textform auch das Hosting der Website vorübergehend sperren. Die Sperre wird unverzüglich aufgehoben, sobald der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Vergütung bleibt während der Sperre bestehen. Domain und Inhalte des Kunden werden nicht gelöscht.
Fremdkosten trägt der Kunde, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Dazu gehören insbesondere kostenpflichtige Lizenzen (z. B. Schriften, Plugins, Stockfotos), Domaingebühren und Dienste Dritter. Die Agentur stimmt Fremdkosten vor ihrer Entstehung mit dem Kunden ab. Reisekosten und Spesen werden nur nach vorheriger Absprache berechnet. Ein im Angebot enthaltenes Werbebudget richtet sich nach § 7 Abs. 5.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln oder unvollständiger Leistung aus demselben Vertrag bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Laufende Leistungen
Laufende Leistungen sind insbesondere die Pakete „Betreuung“ und „Wachstum“ mit Hosting, Wartung und – je nach Paket – der Erstellung neuer SEO/GEO-Seiten sowie die Einrichtung und Betreuung von Google-Ads-Kampagnen. Umfang und Preis ergeben sich aus dem Angebot.
Laufende Leistungen beginnen zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt, ohne abweichende Angabe mit dem Livegang der Website. Es gilt die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, standardmäßig 12 Monate, für die Google-Ads-Betreuung standardmäßig 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate. Die Kündigung bedarf der Textform.
Im Monatspreis enthaltene Leistungskontingente (z. B. Anzahl neuer Seiten, Stunden für Anpassungen) gelten für den jeweiligen Monat. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Monatsende und werden weder in Folgemonate übertragen noch erstattet, es sei denn, die Agentur hat die Nichterbringung zu vertreten.
Das Hosting erfolgt bei der Mittwald CM Service GmbH & Co. KG in deren Rechenzentrum in Espelkamp, Deutschland. Die Agentur darf den Hosting-Dienstleister wechseln, wenn Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Datenschutzniveau mindestens gleichwertig bleiben und die Daten weiterhin in Deutschland gespeichert werden; sie informiert den Kunden darüber mindestens vier Wochen im Voraus. Für Verfügbarkeit und Ausfälle gelten die Leistungszusagen des Hosting-Dienstleisters, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Ausfälle, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Netzbetreibern, Angriffe Dritter), begründen keine Ansprüche gegen die Agentur.
Für die Google-Ads-Betreuung gilt:
- Die monatliche Vergütung für die Google-Ads-Betreuung ist eine Pauschale, die Betreuung und Werbeausgaben umfasst. Im Angebot genannte Werbebudgets sind unverbindliche Richtwerte, keine festen Beträge. Die Agentur steuert die tatsächlichen Werbeausgaben nach fachlichem Ermessen im Sinne der Kampagnenziele und ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Betrag auszugeben.
- Die Kampagnen laufen nach Möglichkeit über ein Google-Ads-Konto, das auf den Kunden registriert ist und für das die Agentur Verwaltungszugriff erhält.
- Da sich die Vergütung nicht nach den tatsächlichen Werbeausgaben richtet, werden nicht ausgegebene Beträge weder in Folgemonate übertragen noch verrechnet oder erstattet, auch nicht bei Vertragsende.
- Für Entscheidungen von Google über die Zulassung, Ausspielung oder Sperrung von Anzeigen und Konten ist die Agentur nicht verantwortlich, soweit sie nicht auf einem Verstoß der Agentur gegen die Richtlinien von Google beruhen.
Soweit die Agentur im Rahmen von Hosting, Wartung oder Analyse personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
Domains werden auf den Namen des Kunden registriert oder verbleiben in seiner Inhaberschaft. Registriert die Agentur eine Domain im Auftrag des Kunden, wird der Kunde als Inhaber eingetragen.
Bei Vertragsende unterstützt die Agentur den Kunden bei der Übergabe bzw. dem Umzug der Website zu einem anderen Anbieter. Sie stellt die Website in betriebsfähiger Form (Dateien und Datenbank) bereit, übermittelt die zum Umzug nötigen Zugänge und gibt die Domain frei (Auth-Code). Der Aufwand für eine darüber hinausgehende Mitwirkung beim Umzug wird als Mehraufwand nach § 3 Abs. 5 berechnet. Die Agentur darf die Daten 60 Tage nach Vertragsende löschen; sie weist den Kunden rechtzeitig vorher darauf hin.
§ 8 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten und von ihm freigegebenen Gestaltungen (Design) und Texten ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, insbesondere für den Betrieb seiner Website. Die Agentur wird diese Gestaltungen und Texte nicht für andere Kunden verwenden; ihre Nutzung als Referenz nach § 11 Abs. 4 bleibt davon unberührt. An Quellcode, technischen Komponenten, Modulen, Vorlagen und Werkzeugen, die die Agentur für die Website einsetzt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für denselben Zweck. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ergebnisse nur vorläufig und widerruflich nutzen.
Die Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Dritte oder für andere Zwecke (z. B. Verwendung des Designs für ein anderes Unternehmen, eine andere Marke oder als Vorlage) bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Die Agentur wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
Zustimmungsfrei bleibt, dass Dienstleister des Kunden die Website ausschließlich in seinem Auftrag und für seinen eigenen Auftritt hosten, pflegen und weiterentwickeln (z. B. nach einem Wechsel des Dienstleisters). Gleiches gilt bei einer Rechtsnachfolge auf Seiten des Kunden.
Nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten, offene Arbeits- und Rohdateien, Konzepte, die nicht umgesetzt wurden, sowie von der Agentur allgemein entwickelte Vorlagen, Module und Werkzeuge verbleiben bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind. Die für den Betrieb der Website nötigen Bestandteile darf der Kunde im Rahmen von Absatz 1 uneingeschränkt nutzen.
Für Material Dritter, das die Agentur in die Arbeitsergebnisse einbindet (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins, Open-Source-Software), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Die Agentur weist den Kunden auf Lizenzen hin, die gesonderte Pflichten oder Kosten auslösen.
An den Aufnahmen eines Foto- und Videotags erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine Website, seine Social-Media-Kanäle und eigene Printmedien. Eine weitergehende Nutzung (z. B. für bezahlte Werbekampagnen außerhalb dieser Kanäle oder die Weitergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde sorgt dafür, dass abgebildete Personen in seinem Bereich (z. B. Mitarbeitende) der Aufnahme und Nutzung zugestimmt haben.
Die Agentur darf auf der Website in üblicher Form als Urheberin genannt werden (z. B. dezenter Hinweis im Footer oder Impressum). Der Kunde kann dem widersprechen.
§ 9 Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Mängel teilt der Kunde unverzüglich und so konkret wie möglich in Textform mit.
Bei Mängeln leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Der Kunde gibt der Agentur hierfür mindestens zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Frist, sofern ihm das zumutbar ist. Erst wenn die Nacherfüllung danach endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder, bei einem erheblichen Mangel, vom Vertrag zurücktreten. Minderung und Rücktritt beschränken sich auf den mangelhaften, abgrenzbaren Teil der Leistung (z. B. eine einzelne Seite, Funktion oder Phase), soweit der Kunde an den übrigen Leistungen ein Interesse hat. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
Die Website wird für die bei Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari) auf Desktop- und Mobilgeräten optimiert. Darstellungsabweichungen in älteren oder exotischen Browsern und Fehler, die durch spätere Updates von Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter entstehen, sind kein Mangel; ihre Behebung ist Bestandteil der laufenden Wartung oder wird als Mehraufwand berechnet.
Die Agentur optimiert die Website nach anerkannten Methoden für Suchmaschinen (SEO) und für die Sichtbarkeit in KI-gestützten Such- und Antwortsystemen (GEO). Ranking- und Auswahlverfahren dieser Systeme werden allein von deren Betreibern (z. B. Google, OpenAI, Microsoft) bestimmt und laufend verändert. Die Agentur schuldet deshalb die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, nicht aber bestimmte Platzierungen, Nennungen in KI-Antworten, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze. Gleiches gilt für die Ergebnisse von Google-Ads-Kampagnen. Ausdrücklich als Garantie bezeichnete Zusagen im Angebot bleiben unberührt.
Keine Mängel sind Störungen, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter an der Website, auf vom Kunden gelieferte Inhalte oder auf eine nicht vereinbarte Nutzung zurückgehen.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz (hierfür gilt § 10 Abs. 10), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit eine Garantie übernommen wurde; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 10 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Fall des Absatzes 2 ist die Haftung der Agentur je Schadensfall zusätzlich auf die Höhe der Nettovergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, bei laufenden Leistungen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
Im Fall des Absatzes 2 haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge oder Umsatzausfälle des Kunden, etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls der Website.
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Für den Verlust von Daten haftet die Agentur im Rahmen der Absätze 1 bis 5 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre. Im Rahmen der laufenden Leistungen übernimmt die Agentur die im Angebot beschriebene Datensicherung.
Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er liefert oder freigibt. Er stellt sicher, dass er über die nötigen Rechte daran verfügt (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Bildrechte) und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das Wettbewerbsrecht, verstoßen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, gelieferte Inhalte rechtlich zu prüfen.
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung oder Angaben zur Barrierefreiheit setzt sie nur technisch um; für deren Inhalt und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich. Die Agentur empfiehlt, die Texte durch eine rechtlich beratende Stelle prüfen zu lassen. Hinweise der Agentur auf rechtliche Risiken sind unverbindlich.
Werden gegen die Agentur Ansprüche Dritter wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht, die auf vom Kunden gelieferten oder ausdrücklich gewünschten Inhalten beruht, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
Schadensersatzansprüche des Kunden nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche nach Absatz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Vertraulichkeit und Referenznennung
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kennzahlen und Kundendaten, vertraulich. Sie nutzen diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nur an Personen weiter, die sie hierfür benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die ihr bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenlegen muss.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.
Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden sowie Screenshots und eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz auf ihrer Website, in Angeboten, Präsentationen und auf ihren Social-Media-Kanälen nutzen. Vertrauliche Informationen, insbesondere interne Kennzahlen, veröffentlicht sie dabei nur mit gesonderter Zustimmung. Dieses Recht ist Bestandteil der vereinbarten Vergütung und besteht auch nach Vertragsende fort. Der Kunde kann es nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, insbesondere wenn die Nennung seinem Ansehen oder seinen berechtigten Geschäftsinteressen erheblich schadet; bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden. Soll keine Referenznennung erfolgen, ist dies vor Vertragsschluss im Angebot zu vereinbaren. Abbildungen oder Namen von Personen (z. B. Mitarbeitende des Kunden, Zitate mit Namen) nutzt die Agentur nur mit deren Einwilligung; diese bleibt nach Datenschutzrecht jederzeit widerruflich.
§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen oder mit einem wesentlichen Teil der einmaligen Vergütung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist oder wenn er die Leistungen der Agentur für rechtswidrige Zwecke nutzt.
Die Kündigung bedarf der Textform. Vor einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung ist der anderen Partei eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, sofern dies nicht nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.
Im Fall einer Kündigung werden bereits gezahlte Beträge mit der Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet. Kündigt die Agentur aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu; bereits gezahlte Beträge werden insoweit nicht erstattet. Die Parteien vereinbaren hierfür eine Pauschale: Die Agentur erhält die volle Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und zusätzlich 30 % der Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfällt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den die Agentur zu vertreten hat, erstattet die Agentur den Teil der bereits gezahlten Vergütung, der auf noch nicht erbrachte Leistungen entfällt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigung, Mängelrüge, Fristsetzung) bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur (derzeit Pinneberg). Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge werden nur mit Zustimmung des Kunden in Textform wirksam. Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Fassung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).